Vorgeschichte

Als Folge der politischen Wende trat in der ostdeutschen Wirtschaft in den Jahren ab 1989 ein branchenübergreifender Strukturbruch ein, der in diesem Umfang seit dem letzten Weltkrieg europaweit beispiellos war.

Eine der abzusehenden und zugleich dramatischsten Folgen dieser Entwicklung war der hohe Verlust an Arbeitsplätzen.
So sank beispielsweise die Zahl der Beschäftigten in Treuhandunternehmen innerhalb Sachsens von 1991, noch knapp 3 Millionen, auf rund 1 Million Ende 1994.
Allein bereits aus diesem Fakt heraus, lässt sich auch für Sachsen die enorme Geschwindigkeit einer sozialen Schieflage ableiten. Daraus gehen natürlich die bekannten und sich verstärkenden Probleme, wie mangelnde Kaufkraft, soziale Spannungen oder die teilweise erheblich wachsende Gewaltbereitschaft hervor.

Diese Entwicklung verlangte bereits damals nach einer aktiven Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, für deren Umfang es weder in Sachsen noch in der gesamten Bundesrepublik Beispiele und Erfahrungen gab.

Mit der rapiden Verschlechterung der Situation auf dem Arbeitsmarkt haben Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ständig an Umfang und Bedeutung gewonnen. Sie wurden in vielen verschieden meist nicht richtig durchschaubaren Strukturen zusammengefasst und gebündelt.

1991 schlossen Treuhandanstalt, Landesregierung, Gewerkschaften und Arbeitsverbände auf Landesebene eine Vereinbarung zur sozialen Abfederung Arbeitsloser und zur Unterstützung der Strukturentwicklung. Daraus ging die Landesträgergesellschaft „Aufbauwerk Sachsen“ hervor.

Auf dieser Basis sollten Strukturen geschaffen werden, die es überhaupt erst ermöglichten ein derartig umfassendes Programm in der Praxis anzuwenden und umzusetzen. Die damaligen noch 3 Landkreise Riesa, Meißen und Großenhain stellten sich dieser Entwicklung sehr zeitig und bereiteten die Gründung einer so genannten Trägergesellschaft auf regionaler Ebene (TGR) vor.

In gemeinsamer Wahrnehmung ihrer Verantwortung gewannen die Vertreter der drei Landkreise innerhalb des Arbeitsamtsbezirkes Riesa weitere Gesellschafter für die Gründung einer GmbH.

Damit die damaligen Forderungen der Treuhandanstalt auch umgesetzt werden konnten, bedurfte es einer einheitlichen Zustimmung zwischen öffentlicher Hand, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Um diese Zustimmung innerhalb der Gesellschafterstruktur zusätzlich zu unterstützen, war auch eine einheitliche Stimmenabgabe der Gesellschafter, unabhängig von der Höhe ihrer Stammeinlagen, geregelt worden. In der weiteren praktischen Arbeit erwies sich diese Lösung durchaus als positiv und richtig. Bereits am 1. März 1992 konnte dann die „Aufbauwerk der Region Riesa, Meißen und Großenhain GmbH i. G.“ ihre praktische Arbeit aufnehmen.

Die Gründungsgesellschafter des Unternehmens waren damals zu :

  • 20,8 % Aufbauwerk im Freistaat Sachsen GmbH

  • mit jeweils 16,6 % Landkreis Riesa, Meißen, Großenhain

  • mit jeweils 4,1 % Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen, Mannesmann-Röhrenwerk Sachsen GmbH, Herr Heinz Hoffmann, IG Metall, Industriegewerkschaft Chemie, Rechtsanwalt Paul Bischoff, Chemiewerk Nünchritz GmbH und Bauunternehmen Möbius