Anfänge bis 1996

Neben der Herstellung der eigenen Geschäftstätigkeit wirkte das Aufbauwerk der Region nach ihrer eigenen Gründung ab 1992, regional intensiv daran mit, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigungsgesellschaften auf lokaler Ebene zu gründen und diese bei der Erreichung ihrer Handlungsfähigkeit zu unterstützen.

Diese kommunalen Beschäftigungsgesellschaften nennen sich in der Regel ABS (Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigungsförderung und Strukturentwicklung) oder AFG (Arbeitsförderungsgesellschaft). Deren Anzahl und örtliche Lage wurde einerseits von der Verteilung der Treuhandunternehmen, sowie aber auch maßgeblich von dem Engagement der einzelnen Städte beeinflusst.

Das Aufbauwerk der Region war für die Rolle als Schnittstelle zwischen den Regionalgesellschaften vom Land und den arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Freistaates, sowie der praktischen Arbeit der eigentlichen Trägergesellschaften auf lokaler Ebene gefordert, eigene Projekte und Initiativen durchzuführen, ohne die lokalen Gesellschaften in ihrem Wirken einzuschränken oder zu behindern.
Praktisch gelang dies indem ausschließlich Maßnahmen ergriffen wurden, die entweder einer konkreten Zielgruppe galten oder sich in ihrer Wirkung auf die Region und die Tätigkeitsgebiete der Beschäftigungsgesellschaften (ABS, AFG) erstreckten.

Im Einvernehmen mit den regionalen Akteuren in Politik und Wirtschaft hatte das Aufbauwerk der Region für sich festgelegt allen öffentlich-rechtlichen ABS-Gesellschaften in der Region eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung anzubieten. Damit wurde auch ein Signal für das Bemühen um regional abgestimmtes Handeln gesetzt und gleichzeitig eine gute gegenseitige Information und Unterstützung sichergestellt. Bis auf zwei mehrheitlich gewerkschaftsorientierte Gesellschaften wurde diese gesellschaftsrechtlichen Verknüpfungen auch praktisch umgesetzt.

Während sich auf regionaler und lokaler Ebene die überwiegende Anzahl der Gesellschafter dazu entschieden ihre jeweiligen Gesellschaften weiter fortzuführen, war der Konsens zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politik auf Landesebene zu dieser Zeit bereits erstmals gestört. Diese Störung machte sich bemerkbar bei der Arbeitsmarktpolitik und auf der gesamten Landesebene.
Aus dieser Ursache heraus wurde die Arbeit des Aufbauwerkes Sachsen mit seiner damaligen Arbeitsweise beendet. Später wurde eine neue Struktur in der heutigen Form der Stiftung Innovation und Arbeit Sachsen geschaffen.

Die bis dahin durch das Aufbauwerk Sachsen ausgeübte Rolle der Begleitung und Unterstützung der Strukturen der Arbeits- und Beschäftigungsförderung im Freistaat Sachsen, fand sich jedoch in den Aufgaben und Zielen der geschaffenen Stiftung nicht im vollem Umfang wieder. Damit waren sich die damals existierenden bis zu 100 Beschäftigungsgesellschaften Sachsens in ihrer weiteren Entwicklung überwiegend selbst überlassen. Ihre Arbeit wurde somit hauptsächlich durch die jeweiligen Geschäftsführungen und die Gesellschafter geprägt.

Im Fall des Aufbauwerkes der Region war nach Meinung der Verantwortlichen ein weiterer Bedarf zur Arbeitsfähigkeit gegeben. Die Gesellschafter kamen zu dem Entschluss, das Aufbauwerk ohne eine Befristung weiter laufen zu lassen. Mit neuen Rahmenbedingungen und Neuaufteilung der Geschäftsanteile, konnte die Geschäftstätigkeit fortgeführt werden. Die beiden Landkreise Riesa-Großenhain und Meißen-Radebeul sind seit dem gleich stark vertreten, neu hinzu kamen dafür die beiden Kreissparkassen.